1. Zimmer im Hotel werden für Tag und Nacht vermietet.
  2. Das Zimmer steht am Anreisetag ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 12.00 Uhr zur Verfügung.
  3. Sofern der Hotelgast keine Dauer seines Aufenthalts angibt, wird angenommen, dass es ein Tag und eine Nacht wird.
  4. Der Wunsch der Verlängerung der Aufenthaltsdauer hat der Hotelgast an der Rezeption bis 10.00 Uhr an dem Tag, an dem die Miete des Zimmers abläuft, anzumelden
  5. Der Wunsch der Verlängerung wird vom Hotel je nach Möglichkeit erfüllt.
  6. Das Hotel erbringt seine Dienstleistungen gemäß seiner Klasse. Bei Einwendungen gegen die Qualität der Dienstleistungen wird der Gast gebeten, diese an der Rezeption anzumelden, was uns eine unverzügliche Reaktion ermöglicht.
  7. Das Hotel ist verpflichtet, folgende Bedingungen zu versichern:
    1. volle und freie Erholung des Hotelgastes
    2. Aufenthaltssicherheit, darunter Geheimhaltung der Information über den Hotelgast
    3. professionelle und höfliche Bedienung
    4. Zimmeraufräumung und Durchführung von unentbehrlichen Reparaturen der Anlagen während der Abwesenheit des Gastes und bei seiner Anwesenheit nur dann, falls er es genehmigt und sich wünscht.
    5. je nach der Verfügbarkeit ein anderes Zimmer oder auf eine andere Art und Weise die Unzulänglichkeiten zu mildern, falls die im Zimmer auftretenden Mängel nicht behoben werden können.
  8. Auf Wunsch des Hotelgastes erbringt das Hotel kostenfrei folgende Dienstleistungen:
    1. Erteilung der Auskunft über den Aufenthalt und die Reise des Hotelgastes
    2. Wecken um eine vereinbarte Zeit
    3. Aufbewahrung des Gepäcks der im Hotel angemeldeten Hotelgäste
  9. Das Hotel haftet für den Verlust oder die Beschädigung der Gegenstände, die die
    Hotelgäste ins Hotel gebracht haben, und zwar im Umfang, der mit den Vorschriften der Art.846-849 BGB vorgeschrieben wird, sofern die Parteien nichts anders beschlossen haben.

    1. Der Hotelgast sollte die Rezeption über einen Schaden unverzüglich informieren, sobald er ihn festgestellt hat.
    2. Das Hotel haftet nur eingeschränkt für Verlust oder Beschädigung von Geld, Wertpapieren, Kostbarkeiten und sonstigen Wertgegenständen oder Gegenständen, die einen wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Wert haben, sofern sie nicht in Verwahrung an der Rezeption nicht gegeben werden.
    3. Der Hotelgast trägt die materielle Haftung für sämtliche Art Beschädigungen oder Vernichtung der Gegenstände, Ausrüstung und technischen Geräte des Hotels, die von ihm bzw. ihn besuchenden Personen zu verantworten sind. Jeder im Hotelzimmer bestehende Mangel sollte unverzüglich bei der Hotelrezeption angemeldet werden. Sonst kann der Gast für diese Beschädigungen belastet werden.
    4. Der Hotelgast sollte bei jedem Zimmerverlassen prüfen, ob er die Tür verschlossen und kann den Schlüssel an der Rezeption abgeben.
    5. Der Hotelgast darf den Dritten das Zimmer nicht übergeben, auch wenn die Zeit der Miete nicht abgelaufen ist, für die er eine Gebühr bezahlt hat.
    6. Die im Hotel nicht angemeldeten Personen dürfen im Hotelzimmer von 06.00 bis 20.00 Uhr bleiben.
    7. Im Hotel gilt die Nachtruhe von 22.00 bis 07.00 Uhr.
    8. Mit Rücksicht auf den Brandschutz ist das Benutzen der Tauchsieder, elektrischer Bügeleisen und ähnlicher Geräte verboten, die zur Ausstattung des Hotelzimmers nicht gehören.
    9. Im Hotel gilt das absolute Rauchverbot. Das gilt auch für Zimmer. Für die Verletzung dieser Pflicht droht eine finanzielle Verantwortlichkeit für die erlittenen Verluste und die durch das Hotel getragenen Kosten.
    10. Das Hotel darf dem Gast die Unterkunft verweigern, sofern er bei seinem letzten Besuch die Hotelordnung grob verletzt hat, einen Schaden an dem Vermögen des Hotels oder der Gäste, bzw. einen Personenschaden den Gästen, Hotelmitarbeiter bzw. sonstigen im Hotel befindlichen Personen zugefügt hat, oder auch die Ruhe des Hotels gestört hat.
    11. Die Gegenstände für den persönlichen Gebrauch, die der abreisende Gast im Hotelzimmer vergisst, werden an die von dem Gast genannte Anschrift geschickt. Falls das Hotel solche Verfügung nicht bekommt, bewahrt das Hotel diese Gegenstände drei Monate lang auf.
    12. Tiere werden im Hotel nicht geduldet.
    13. Die Buchung eines Hotelzimmers ist gleichbedeutend damit, dass der Hotelgast obige Hotelordnung zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.
    14. Frühstück wird an Werktagen von 06.30 Uhr bis 10.30 serviert, an Wochenenden und Feiertagen bis 11.00 Uhr.